You who killed my brothers and all who take your side.
This be your last hour, let your strength be tried.
Now turn to face me upon this lifeless planet.
Drink the wine of my anger.
Kill me…if you can!

(Joey de Maio)

Gerechtigkeit und Strafe im Sabbat

'Whatever is not forbidden is permitted.'

Der Sabbat schützt sich selber vor den Schandtaten seiner Mitglieder durch ein spezielles Tribunal. Dieses Tribunal setzt sich zusammen aus 4 Prälaten, ausgewählt aus den Mitgliedern des Inneren Zirkels und der Erzbischöfe, von denen mindestens einer den Rang eines Kardinals oder höher innehat.

Der Angeklagte wird vor das Tribunal gebracht und der Ankläger oder einer der Prälaten trägt die Anschuldigungen gegen ihn vor. Der Angeklagte darf sich daraufhin verteidigen und die Lage aus seiner Sicht schildern. Daraufhin zieht sich das Tribunal zu Beratungen zurück und entscheidet über Schuld oder Unschuld. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, wird die Strafe sofort vollstreckt. Wird der Angeklagte freigesprochen, kann es passieren das der Ankläger die Strafe erleidet, die der Angeklagte erlitten hätte, wäre er schuldig gesprochen worden.
Die Bestrafung im Sabbat ist hart und direkt. Die Natur und das Maß der Strafe hängt immer von der Schwere des begangenen Verbrechens ab. Der Mailänder Kodex ist die Grundlage aller Gesetze des Sabbats.

Ein Tribunal wird nur unter außergewöhnlichen Umständen zusammengerufen, wie z.B. Verrat oder in Situationen die unmöglich von einem Anführer alleine geklärt werden können. Die Entscheidung des Tribunals ist endgültig und bevor das Ergebniss verkündet wird, müssen alle Mitglieder des Tribunals dem Ergebniss zustimmen um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Mitglieder des Sabbats sind frei, zu machen was immer sie wollen, solange ihre Aktionen keine Folgen für die Sekte als ganzes haben, aber man muß genauso ehrlich sagen, das der Sabbat illoyalen Mitgliedern oder Verrätern keine Gnade gewährt.

Kodex von Mailand

Neben und über allen Forderungen des Sabbats, steht der Mailänder Kodex, der für alle Zeiten, von allen Mitgliedern der Sekte zu befolgen sei. Dies sind zusammengefasst die Statuten des Mailänder Kodex:

  • I. Der Sabbat soll wie ein Mann hinter dem Regenten der Sekte stehen. Wenn nötig, soll ein neuer Regent gewählt werden. Der Regent soll Hilfe gegen Unterdrückung gewähren und allen Sabbatmitgliedern ihre Freiheit lassen.
  • II. Alle Sabbatmitglieder sollen ihr bestes tun, um ihren Führern zu Dienen,solange besagte Führer den Willen des Regenten umsetzen.
  • III. Alle Sabbatmitglieder sollen getreulich alle Auctoritas Ritae duchführen.
  • IV. Alle Sabbatmitglieder sollen untereinander ihr Ehrenwort zuhalten.
  • V. Alle Sabbatmitglieder sollen ihresgleichen gerecht und als Gleiche behandeln und so die Einheit und Stärke des Sabbat wahren.Wenn nötig, sollen sie für ihre Brüder sorgen.
  • VI. Alle Sabbatmitglieder müssen um jeden Preis das Wohl der Sekte und der kainitischen Rasse über ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse stellen.
  • VII. Wer diesen Kodex nicht ehrt, verliert den status eines vollwertigen Sabbatmitglieds und ist damit der Unterstützung durch ebensolche nicht mehr würdig.
  • VIII. So wie es immer war, so soll es sein. Die Lextalionis soll das Vorbild für die unsterbliche Gerechtigkeit sein, der sich alle Sabbatmitglieder unterwerfen.
  • IX. Alle Sabbatmitglieder sollen sich gegenseitig vor den Feinden der Sekte schützen. Persönliche Feindschaften sollen persönliche Angelegenheiten bleiben,sofern sie nicht die Sicherheit der Sekte gefährden.
  • X. Alle Sabbatmitglieder sollen das Territorium des Sabbats vor allen anderen Mächten beschützen.
  • XI. Der Geist der Freiheit soll das Grundprinzip der Sekte sein. Alle Sabbatmitglieder sollen Freiheit von ihren Führern erwarten und verlangen.
  • XII. Der Ritus des Duells soll praktiziert werden, um alle Streitigkeiten unter Sabbatmitgliedern beizulegen.
  • XIII. Alle Sabbatmitglieder sollen die Schwarze Hand unterstützen.
  • XIV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, daß Betragen und die Aktivitäten ihrer Sektenbrüder und Schwestern zu beobachten, um Freiheit und Sicherheit aufrecht zuerhalten.
  • XV. Alle Sabbatmitglieder haben das Recht, eine Versammlung von ihresgleichen und ihren unmittelbaren Vorgesetzten einzuberufen.
  • XVI. Alle Sabbatmitglieder sollen gegen Sektenmitglieder vorgehen, die die ihnen vom Sabbat überlassene Macht und Autorität auf Kosten des Sabbat zum persönlichen vorteil nutzen. Ein solches Verfahren darf nur auf einem Wege durchgeführt werden, den ein Quorum von Prisci genehmigt hat.

Die Absätze XIV, XV und XVI wurden im Jahre 1933 dem Mailänder Kodex hinzugefügt.

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